60 Jahre "Wiedergutmachung" ...

Am 10. September 1952 unterschrieben Vertreter der  Bundesrepublik Deutschland, Israels und der Jewish Claims Conferenz das Luxemburger Abkommen. Darin verpflichtete sich die BRD zur Zahlung von 3 Milliarden DM als Eingliederungshilfe für Shoah-Überlebende an Israel, die innnerhalb von 14 Jahren als Waren aus Deutschland geliefert wurden. Damit sollten auch die Invalidenrenten israelischer Holocaustüberlebender abgegolten sein, wodurch sich das Abkommen für Israel schließlich als schlechtes Geschäft herausstellte. 450 Millionen DM wurden für jüdische Flüchtlinge außerhalb Israels zur Verfügung gestellt, weitere 50 Millionen DM für als Juden im Sinne der Nürnberger Gesetze Verfolgte.   

Die BRD wollte mit dem Abkommen vor allem einen weiteren Schritt zum souveränen Staat vollziehen und weitere Reparationsforderungen abwehren. Die israelische Regierung unterschrieb das Abkommen, weil sie die Zahlungen aus Deutschland auch angesichts der hohen Kosten für die gewünschte Einwanderung dringend brauchte. Die Claims Conference gab sich mit der relativ geringen Entschädigungssumme zufrieden, weil sie fürchtete, dass Deutschland bei einer Verzögerung der Verhandlungen am Ende überhaupt keine Entschädigung zahlen würde.

... 60 Jahre bürokratischer Kleinkrieg gegen die Opfer

Nach der Unterzeichnung des Luxemburger Abkommens wurde Finanzminister Schäffer mit der Formulierung eines entsprechenden Gesetzes betraut. Als entschiedener Gegner der Entschädigung setzte er zahlreichen Hürden in das Bundesentschädigungsgesetz, wodurch er den Opfern einen bürokratischen Kleinkrieg um ihre Ansprüche aufzwang und die Zahl der Berechtigten reduzierte. 

Bilanz

Zwei Drittel der Shoah-Überlebenden haben keine Entschädigung erhalten. Während an deutschen Stammtischen im Zusammenhang mit der Entschädigung von "raffgierigen Juden" geschwafelt wird, stellt Raul Teitelbaum fest: Auf jeden Deutschen entfielen im Laufe von mehr als 50 Jahren 984$, 19$ im Jahr oder "pro Monat weniger als ein Glas Bier". Alles in allen kann man mit Sara Leibowitz sagen: "Die Deutschen sind billig davongekommen"

Deutsche und andere Opfer

Von 1949 bis 1997 hat die Bundesregierung 756 Milliarden DM an Kriegsgeschädigte gezahlt. Für die NS-Verfolgten wurden dagegen nur 102 Milliarden DM (inklusive Besitzrückgabe, kollektiver Entschädigungen) aufgewendet. Für die deutschen Kriegsopfer wurde also ein 7,4mal so viel gezahlt wie für die Verfolgten.

Als der Mörder der Kinder vom Bullenhuser Damm, Obersturmführer Strippel,  in einem Wiederaufnahmeverfahren erreichte, dass seine Beteiligung an der Ermordung von 21 Juden in Buchenwald nur noch als "Beihilfe" gilt, bekommt er für zu "Unrecht" abgesessene Haft 121.500 DM Entschädigung, mindestens viermal so viel, wie ein Überlebender der KZs für eine entsprechend lange Haft erhalten hätte. Warum für die Opfer nicht mehr Geld da war, erklärte Finanzstaatssekretär Hermsdorf (SPD) 1973:  

Die Entschädigung des KZ-Wächters Strippel bezog sich demgemäß nur auf materielle Schäden wie Verdienstausfall, Erstattung von Sozialversicherungsbeträgen sowie Auslagen im Strafverfahren.“ Die Entschädigungen für NS-Verfolgte hätten jedoch „nur im Rahmen der Finanzkraft von Bund und Ländern geschehen“ können. „Angesichts des Ausmaßes der Schäden und der Zahl der Opfer konnte der durch den Verlust an Freiheit eingetretene Schaden weder voll ausgeglichen noch abgegolten werden.“