Bericht des Ermittlungsausschusses zu den verhinderten Nazidemos in Friedberg und Nidda

Die Tatsache, daß die Nazis ihre beiden Demos nicht wie geplant durchführen konnten, wird auch vom EA-Frankfurt begrüßt.

Allerdings bedeutet dies leider nicht, daß es aus unserer Sicht an diesem Tag keinerlei Ein-/Beschränkung der Demonstrationsfreiheit seitens der Polizei gegeben hat. Dem EA Frankfurt wurden während des Tages insgesamt 7 Festnahmen bzw. Ingewahrsamnahmen gemeldet. Im Wesentlichen wurden den Personen Verstöße gegen das VersG vorgeworfen.

Alle Personen wurden im Laufe des Tages wieder - teils nach erkennungsdienstlicher Behandlung - entlassen. Obwohl die Personalien der Festgenommenen bereits vor Ort geklärt waren, wurden sie zur Polizeidirektion verbracht, in einem Fall wurde der Betroffene sogar nach Gießen verbracht, ohne daß hierfür ein sachlicher Grund ersichtlich war. Dies hat zu unnötig langen Gewahrsamszeiten geführt.

Sodann wurde uns berichtet, daß Zivilpolizisten in einer Situation abseits der Demo ihre Dienstwaffen gezogen haben, um vermutete Täter einer Körperverletzung zu verfolgen. Dieses Auftreten war angesichts des im Raum stehenden Vorwurfs völlig unverhältnismäßig und inakzeptabel.

Schließlich wurde uns berichtet, daß einer Gruppe von Nazis, die an der NPD-Demo teilnehmen wollten, wegen Bewaffnung die Teilnahme verweigert und ihnen lediglich ein Platzverweis ausgesprochen wurde, ohne daß ihnen die Bewaffnung abgenommen wurde. Wir konnten diese Meldung nicht prüfen, gehen aber davon aus, daß sie zutreffend ist. Dies unterstellt, ist dies eine nicht hinzunehmende eklatante Verharmlosung der Gefahr, die diese Leute darstellen.

Schließlich ist die Praxis kompletten Abfilmens einer gesamten Kundgebung durch Polizei und Filmkräfte der Bundespolizei rechtswidrig, da es sich um unterschiedsloses und verdachtsunabhängiges geplantes Abfilmen handelt, welches in dieser Form nicht vom Versammlungsgesetz gedeckt ist. Zwar darf die Polizei nach § 12a VersG im Vorfeld von Demonstrationen im Zusammenhang mit Demonstrationen Videoaufnahmen anfertigen, jedoch nur dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von den videographierten Personen erhebliche Gefahren für die öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Das verdachtsunabhängige präventive Komplettabfilmen einer gesamten Kundgebung ist rechtswidrig. Wir fordern die Polizei (und die Bundespolizei) auf, das so gewonnene Filmmaterial zu vernichten und nicht – wie sonst üblich – dem Staatsschutz zur Auswertung zu überlassen.

Am 14.8.2009 ab 19:30 Uhr findet im Club Voltaire in Frankfurt das nächste reguläre Treffen des EA Frankfurt statt. Betroffene, die im Zusammenhang mit möglichen (Straf-)Verfahren Fragen haben, können sich an diesem Abend an den EA Frankfurt wenden.

Der EA- Frankfurt

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