Vor dem OVG Koblenz hat ein schwarzer Deutscher erfolgreich gegen eine Ausweiskontrolle geklagt. Während des Prozesses gaben die Polizisten zu, dass sie ihn nur wegen seiner Hautfarbe kontrolliert hatten. Im Gegensatz zur Vorinstanz machte das OVG klar, dass dies gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Mit der Entschuldigung haben beide Seiten das Verfahren beendet. Die Bundespolizei muss aber das Verfahren bezahlen und sich zumindest neue Begründungen für Ausweiskontrollen suchen.
Gericht: Racial Profiling nicht zulässig publikativeDie Initiative schwarze Menschen in Deutschland hat eine Petition gegen Racial Profiling beim Bundestag eingereicht. Damit soll diese ebenso verbotene wie gängige Polizeipraxis, Menschen nach ihrer Hautfarbe zu sortieren und kontrollieren, beendet werden. Willkürlich unter Verdacht TAZ