Racial Profiling: Polizei muss sich entschuldigen

Vor dem OVG Koblenz hat ein schwar­zer Deut­scher er­folg­reich gegen eine Aus­weis­kon­trolle ge­klagt. Wäh­rend des Pro­zes­ses gaben die Poli­zis­ten zu, dass sie ihn nur wegen seiner Haut­farbe kon­trol­liert hatten. Im Gegen­satz zur Vor­in­stanz machte das OVG klar, dass dies gegen den Gleich­heits­grund­satz ver­stößt. Mit der Ent­schul­di­gung haben beide Seiten das Ver­fahren be­endet. Die Bun­des­poli­zei muss aber das Ver­fahren be­zah­len und sich zumin­dest neue Be­grün­dun­gen für Aus­weis­kon­trollen suchen.

Gericht: Racial Profiling nicht zulässig publikative
Interview mit dem Anwalt des Klägers
Interview mit Tahir Della von der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (FR)
Polizeiliche Personenkontrollen aufgrund der Hautfarbe unzulässig MiGazin
Rassistische Fahndungsraster Telepolis

Petition gegen Racial Profiling

Die Initiative schwarze Menschen in Deutsch­land hat eine Peti­tion gegen Racial Profi­ling beim Bundestag eingereicht. Damit soll diese ebenso verbo­tene wie gän­gige Poli­zei­praxis, Menschen nach ihrer Haut­farbe zu sortieren und kon­trol­lieren, beendet werden. Willkürlich unter Verdacht TAZ

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