"Wiedergutmachung"

In die Frage der Reparationen für die deutschen Menschheitsverbrechen ist zur allgemeinen Überraschung wieder ein wenig Bewegung gekommen. Dies ist vor allem eine Folge zweier Urteile der italienischen Justiz zur Entschädigung der Opfer des SS-Massakers in Distomo und zur Entschädigung der italienischen Militärinternierten (s.u.). Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, werden nun hinter den Kulissen "Gespräche über die Entschädigungsansprüche von NS-Opfern aus Griechenland und Italien" geführt. (SZ v. 15.7.08 S. 6: "Berlin unter Zugzwang"). Zu diesem Anlass veröffentlichte die SZ zwei lesenswerte Artikel zur Geschichte der "Wiedergutmachung" und den "vergessenen Opfern"

Zu einem wirklichen Durchbruch wird es ohne Druck von unten allerdings wohl kaum kommen. Die italienische wie die deutsche Regierung halten "eine Richterspruch für ungeeignet, (um) bilaterale Fragen zu lösen" und setzen auf eine außergerichtliche Lösung. Italiens Außenminister Franco Frattini hat schon erklärt, er wolle lieber ein Museum statt Entschädigungszahlungen an die Opfer. (Die Presse)

Trotz der Nachverhandlungen wird es also wahrscheinlich dabei bleiben: "Die Deutschen sind billig davongekommen"

Erfolge für griechische und italienische NS-Opfer

Das oberste italienische Zivilgericht hat am 5. Juni 2008 entschieden: Die griechischen Opfer des Massakers von Distomo können ihre Ansprüche gegen Vermögen der Bundesrepublik in Italien vollstrecken. Der AK Distomo hält die Entscheidung für "bahnbrechend". Erklärung des AK Distomo
Außerdem hat das Gericht entschieden, Zivilklagen italienischer Militärinternierter anzunehmen. Die Militärinternierten wurden bislang von der Bundesrepublik nicht entschädigt. SZ1, SZ2
Interview mit RA Martin Klingner, Vertreter von Argyris Sfountouris, der das Massaker von Distomo überlebte.

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