Nach wochnelanger Pressehetze gegen die 1. Mai-Demo und die ALB hat die Polizei nun eine Dursuchungswelle bei linken Projekten gestartet. Einen Überblick dazu gibt AKA
NPD-Blog analysiert den Zusammenhang zwischen von Familienmisnisterin Schröder propagierten “Kampf gegen Links” und der Medienhetze zum 1. Mai.
Ein 18-Jähriger Antifaschist wurde am 14. April zur Ableistung von 20 Sozialstunden verurteilt. Das Mitglied der SDAJ hatte sich am 7. November 2009 gemeinsam mit 2000 anderen Menschen einer NPD-Demonstration entgegengestellt. Pessemitteilung der SDAJ
Die Polizei Darmstadt hat am Morgen des 30. März mindestens vier Wohnungen durchsucht. Den Betroffenen wird vorgeworfen, im November vergangenen Jahres rechtsradikale Anhänger des Fußballvereins Eintracht Wald-Michelbach angegriffen zu haben.
Presseerklärung der Roten Hilfe DA, Swing
Due Staatsanwaltschaft Dresden hat erste Strafverfahren wegen der erfolgreichen Blockade der Nazi-Demo am 13 Februar eingeleitet. Mehrere PolitikerInnen der Partei "Die Linke" bekamen einen Strafbefehl wegen "Verstoß gegen das Versammlungsgesetz". MDR, Endstation Rechts
Wie immer solltet ihr euch im Falle von Strafbefehlen oder Vorladungen zunächst an den EA, den AK Recht oder die Rote Hilfe wenden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Etwa 90 AntifaschistInnen kamen am 4. Februar zum Prozess gegen die Frankfurter Antifaschistin Katinka Poensgen. Im Gericht stellte sie dar, wie ein Polizist sie bei einer Kundgebung der ANK gegen die NPD-Demo am 20. Oktober 2007 überwältigte und sie ihm in Notwehr in den Finger gebissen hat. ANK, Video, FNP
Das Land Hessen will Katinka den Dienstausfall des Beamten in Rechnung stellen, der nach dem Daumenbiss eine Woche lang dienstunfähig gewesen sein soll.
Die schwarz-gelbe Regierung hat am 7. Dezember 2009 das Hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG) verschärft. Es erlaubt das massenhafte scannen von KFZ-Kennzeichen (wenn ein "konkrete Gefahr" besteht) und die Überwachung von VOIP-Telefonaten. heise-news, HR
Wolf Wetzel hat dazu unter dem Titel Neues aus der Anstalt den zweiten Teil seines Hessenkrimis veröffentlicht.
600-700 Menschen wollten am 14.11. Mit autonomen Zentren antifaschistisch in die Zukunft! gehen. Die Polizei nahm die zum Schutz vor Nazi-Fotografen aufgezogene Vermummung eines Teils der TeilnehmerInnen zum Vorwand, um die Demo zu zerschlagen. Mehrere dutzend Verletzte, zehn Festnahmen und dreihundert festgestellte Peronalien waren die traurige Bilanz.
Communiqué der Vorbereitungsgruppe, Antifa Freiburg, Badische Zeitung
Anlass der Demonstration war die Enttarnung eines geplanten Bomben-Anschlags von Nazis durch die Antifa.
Am 4. November 2009 hat der Verfassungssschutz im Dreieicher Stadtteil Dreieichenhain versucht, eine Antifaschistin zur Zusammenarbeit zu bewegen. Antifa KO
Die Polizei hatte die Website der Autonomen Antifa Freiburg am 13. Oktober für kurze Zeit abschalten lassen. Anlass für diese Zensur waren Berichte gegen den Freiburger Polizeipräsidenten und der Aufruf, sich zum Schutz vor Nazi-Fotografen bei der KTS-Demonstration am 14. November um 14:00 Uhr am Schwabentor in Freiburg zu vermummen.
Löschen statt Hinweisen (Telepolis)
Der Verfassungsschutz hat bei dem linken Journalisten und Buchautor Wolf Wetzel 1998 ein halbes Jahr lang das Telefon abgehört und die Post mitgelesen. Er beantragte Akteneinsicht. und bekam eine Akte, die eine abenteuerliche Geschichte und viele geschwärzte Stellen enthielt. Das VG Berlin hat dieses Vorgehen des VS am 8. Juli für unrechtmäßig erklärt und die vollständige Herausgabe der Akte beshclossen. Wolf Wetzel, Indymedia
Der ehemalige Minister für Verteidigung Hans Apel (SPD) wollte den Sprecher der ANK Hans-Christoph Stoodt verklagen, weil dieser ihn mit guten Gründen als “Teil des rechtsnationalen Milieus” bezeichnet hatte. 24 Stunden vor dem für den 29. Mai 2007 angesetzten Prozesstermin zog Apel seine Klage zurück. ANK
Der AK Angreifbare Traditionspflege ruft zur Solidarität mit dem Sprecher der VVN-BdA Uli Sander auf. Sander wird vom Kameradenkreis der Gebirgjäger verklagt, weil er erklärt hatte, dass dieser seit seiner Gründung Täter schützt. Erklärung
Infos zu den Aktionen gegen das Gebirgsjägertreffen in Mittenwald 2009
Der EA Frankfurt hat die Schikanösen Vorkontrollen mehrer Busse vor der Krisendemo am 28. März scharf kritisiert. Mit den Kontrollen, der Feststellung der Personalien und der versuchten ED-Behandlung hat die Polizei "die Ausübung des Versammlungsrechts massiv behindert". Der EA hält diese Maßnahmen für rechtswidrig und ruft daher dazu auf, "das Vorgehen der Polizei gerichtlich überprüfen zu lassen." Presserklärung des EA
Am 9. März wurde gegen eine Antifaschistin verhandelt, die am 7. Juli 2007 die Zufahrt der Nazis blockiert haben soll. Sie hatte Widerspruch gegen einen Bugeldbescheid eingelegt. Prozessbericht
Der ehemalige Verteidigungsminister Hans Apel (SPD) gibt der rechten "junge freiheit" Interviews, geht auf Veranstaltungen der "Neuen Rechten" und verteidigte den aus der CDU ausgeschlossenen Martin Hohmann.
Außerdem erklärte Apel in der rechten "Deutschen Militärzeitschrift", dass die Deutschen „endlich zu einem normalen Verhältnis“ zur eigenen Vergangenheit finden müßten. Apel protestierte auch gegen die Umbenennung der Mölders-Kaserne. Werner Mölders hatte im Spanienkrieg in der Legion Condor auf Seiten der Putschisten gekämpft und war im Zweiten Weltkrieg ein "Held" der Nazi-Propaganda. Nach einem Gutachten des Militärgeschichtlichen Forschungsamts der Bundeswehr hat Mölders "stets im Sinne der Kriegführungspolitik des NS-Regimes gehandelt und eine systemkonforme Haltung an den Tag gelegt". Nichtsdestotrotz hielt Apel Mölders für einen "untadeligen Helden".
Von Hans Christoph Stoodt wurde Apel als “Teil des rechtsnationalen Milieus” bezeichnet. Dagegen wiederum klagt der Sozialdemokrat Apel vor dem LG Hamburg auf Unterlassung.
Der Ex-Verteidigungsminister Hans Apel (Braunzone Bundeswehr)
Update: Hans Apel hat die Klage zurück gezogen. Weitere Infos bei der ANK
Bundestag und Bundesrat haben am 18. und 19. Dezember das umstrittene BKA-Gesetz verabschiedet. Damit kann das BKA auch offiziell "vorbeugend" tätig werden. Es kann legal bundesweite Rasterfahndungen durchführen und dabei auf Datensammlungen "nicht-öffentlicher Stellen" zugreifen. Auch die die präventive Telekommunikations-Überwachung sowie der große Späh- und Lauschangriff auf Wohnräume mit winzigen Kameras und Wanzen gehören nun zum legalen Repertoire des BKA. Außerdem wird mit dem Gesetz das Berufsgeheimnis von ÄrztInnen, JournalistInnen und RechtsanwältInnen ausgehöhlt.
BKA-Gesetz: Opposition beklagt "schwarzen Tag für die Grundrechte" (heise)
Vermittlungssausschuss macht Weg frei für heimliche Online-Durchsuchungen (heise)
BKA, BDK, Lügen und Onlinedurchsuchungen Das Heulen und Wehklagen um das "verwässerte" BKA-Gesetz nimmt zu. (Telepolis)
Bund-Länder-Einigung zum neuen BKA-Gesetz (älterer Bericht mit vielen Links zum BKA-Gesetz)
Am 13. Dezember haben in Freiburg 2.500 Menschen unangemeldet gegen die geplante Verschärfung des Versammlungsrechts in Baden-Württemberg demonstriert. Autonome Antifa Freiburg, RDL, Aufruf, Interview mit der Vorbereitungsgruppe im Fudder.
Bereits am 29. November haben 1.000 Menschen in Mannheim gegen die Gesetzes-Novelle protestriert. Die Polizei ging massiv gegen die DemonstrantInnen vor und verhinderte eine anschließende Spontan-Demo. Bündnis für Versammlungsfreiheit, AK Antifa Mannheim, Indymedia
Am 6. Dezember demonstrierten 4.000 Menschen in Stuttgart gegen das neue Versammlungsgesetz.
Die Versammlungsfreiheit in der Postdemokratie (Telepolis)
Der Prozess am 3. September wegen der antifaschistischen Aktionen am 7.7.2007 ist nach kurzer Verhandlung vertagt worden. Prozessbericht
Der Prozess gegen eine Antifaschistin wg. der Demonstrationen gegen die NPD-Demonstration am 7.7.2007 ist am 14. August nach kurzer Verhandlungsdauer vertagt worden. Der Richter wollte das Verfahren einstellen, da er den Aufwand der Beweisaufnahme in keinerlei Verhältnis zum zu erwartenden Ausgang des Verfahrens sah. Die Einstellung scheiterte an der Uneinsichtigkeit des Staatsanwalts und dass die angeklagte Antifaschistin sich weigerte, ihm durch ein Schuldeingeständnis und die Leistung von Arbeitsstunden "eine Brücke zu bauen". Der Prozess wird nun mit der Ladung des Einsatzleiters bei der Kesselung von DemonstrantInnen am Bahnhof Rödelheim fortgesetzt und könnte noch spannend werden.
Nachdem die Angeklagte eine Erklärung verlesen hatte, sang ein Teil der Anwesenden (etwas holprig) das Einheitsfrontlied.
Der Prozess am 29. Mai endete mit einem Freispruch für den angeklagten Antifaschisten. Angeklagt war er wegen der Blockadeaktionen gegen eine Nazi-Demonstration am 7. Juli 2007. Darüber hinaus erklärte das Amtsgericht Frankfurt den Polizei-Kessel am Rödelheimer Bahnhof für rechtswidrig.
Der größte Teil des Publikums sang daraufhin das "Lied vom A-Sager" (mp3-Datei, 2:24 Min.) aus der "Proletenpassion", in der Faschismus vor allem als Mittel zur Bekämpfung der Revolution im Auftrag des Kapitals interpretiert wird.
Erklärung der Blockadegruppe Rödelheim
Der nächste Prozess ist am 14. August um 11:20 Uhr im Amtsgericht Frankfurt, Raum 27, Gebäude E.
Spendenkonto für die Prozesskosten:
C.Brandt, Naspa, BLZ: 51050015 Kto: 14606855
Solidarität mit allen angeklagten AntifaschistInnen
Unter dem Motto "Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn" haben am 31. Mai in Frankfurt nach Angaben der Kampage gegen die Vorratsdatenspeicherung 1000 Menschen demonstriert. Die Demonstration richtete sich gegen die Protokollierung und Speicherung der Telekommunikation und das exzessive Sammeln persönlicher Daten durch Krankenkassen und Unternehmen.
Mit dabei war auch der antikapitalistische Block, zu der die autonome antifa [f] aufgerufen hatte.
Die Polizei hat am 14. Mai Wohnungen von AntifaschistInnen in Höchst, Mömlingen und Röllbach durchsucht. Die Vorwürfe sind Sprühen und Sachbeschädigung bei einem rechten Tattoo-Shop. Weitere Infos
Bei den Aktionen gegen die NPD-Demonstration am 7. Juli gab es zahlreiche Festnahmen. Ein Teil der Festgenommenen hat Bußgeldbescheide bekommen und dagegen Widerspruch eingelegt.
Der letzte Prozess am 14. April wurde auf Kosten der Staatskasse eingestellt. Dies bedeutet einen Freispruch. Die Antifaschistin war wegen der Blockade der Anfahrtswege der Nazis zu ihrer Demonstration am 7. Juli 2007 angeklagt gewesen. Erklärung der Blockadegruppe Rödelheim und ein Bericht auf Linksnavigator
Die Solidarität muss alle angeklagten AntifaschistInnen umfassen, unabhängig davon, ob sie mit Pali-Tuch oder mit Israel-Fahne gegen Nazis demonstrieren. Kleiderordnungen in linken Zentren, die sich gegen Pali-Tücher und Symbole Israels wenden, sollten zumindest für Anti-Repressionsveranstaltungen außer Kraft gesetzt werden. Siehe die Erklärung eines Mitglieds der Anti-Nazi-Koordination zum Rausschmiss einer Genossin aus dem IvI.
5 Punkte für Style und Stil (Erklärung der autonomen antifa[f])
Spendenkonto für die Prozesskosten:
C.Brandt, Naspa, BLZ: 51050015 Kto: 14606855
350 bis 500 Menschen haben sich am 12. April an der Demonstration gegen Polizeigewalt der Frankfurter Jugendantifa beteiligt. Einen Bericht der Jugendantifa gibt es bei Indymedia, einen weiteren Bericht bei Linksnavigator. Redebeitrag der autonomen antifa[f]
Mit der Demonstration wurden die zahlreichen Übergriffe der Polizei gegen antifaschistische wie studierende DemonstantInnen in einer Kampange thematisiert. Die Kampange zielte weniger auf die Skandalisierung des Einzelfalls als auf die Thematisierung der Polizeigewalt zum Schutz des "längst überflüssigen Systems der Verwertung" Aufruf
Eine scharfe Kritik an der Demonstration hat die Anti-Nazi-Koordination formuliert
Bei den Aktionen gegen die Nazi-Demo am 7. Juli gab es viele Verhaftungen. Ein Teil der Betroffenen hat nun Bußgeldbescheide bekommen. Es ist wichtig, dass ihr dagegen innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegt. Dieser brauch nur aus einem kurzen Satz zu bestehen, der etwa folgendermaßen lauten kann: "Hiermit lege ich Widerspruch gegen ihren Bußgeldbecheid vom .. ein." Außerdem solltet ihr das Aktenzeichen angeben.
Der Widerspruch gibt euch znuächst einmal Zeit, in Ruhe über das weitere Vorgehen nachzudenken, euch mit Personen eures Vertrauens auszutauschen, einen Anwalt zu kontaktieren, eine Antifagruppe oder die Anti-Nazi-Koordination zu kontaktieren und das weitere Vorgehen zu beraten.
Die rechtsradikale "Junge Freiheit" und der "Verfassungsschutz" haben eine Kampange gegen die Rote Hilfe und deren Mitglied Franziska Drohsel (Jusos) entfacht. Die Rote Hilfe nimmt die gesteigerte Medienöffentlichkeit zum Anlass verstärkter Mitglieder-Werbung. Rote Hilfe
Die Rote Hilfe hat immer wieder auch AntifaschistInnen bei ihren Prozessen unterstützt. Unter anderem war sie bei dem Berufsverbotsverfahren gegen Michael Csaszkóczy und im Verfahren wegen durchgestrichener Hakenkreuze gegen den nix-gut-Versand aktiv. Lesenswert ist auch die neue Broschüre zur Aussageverweigerung.
Nach Informationen von Libertad versucht der Verfassungsschutz derzeit in Frankfurt neue Leute abzuwerben. So sprachen sie am 9. September 2007 bei Jakob Moneta und einer mit ihm seit langem befreundeten Genossin vor und boten ihnen eine "Stelle im öffentlichen Dienst" an. Beide haben den Anwerbeversuch natürlich sofort öffentlich gemacht. Erklärung
Das VG Darmstadt hat am 2. August 2007 entschieden, dass Michael Csaszkóczy die Einstellung als Lehrer zu Unrecht verweigert wurde. Dem Realschullehrer wird vom Kultusministerium lediglich die Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg vorgeworfen.Das VG Darmstadt verlangt eine Einzelfallprüfung, damit einem Lehrer die Einstellung verweigert werden darf. Eine pauschale Ablehnung wegen Mitgliedschaft in einer bestimmten Gruppe oder Organisation reicht nicht.
Rote Hilfe, Spiegel, FR
Und schweigen solltet ihr bei einer Festnahme durch die Polizei auch auf jeden Fall. Aber was tun wenn ich festgenommen werde? Und welche Rechte habe ich bei einer Festnahme oder einer Hausdurchsuchung? Erste Verhaltenstipps für Demonstrationen gibt die Website der Ermittlungsaussschüsse. Genauere Ratschläge zum Umgang mit der Staatsgewalt findet ihr in der Broschüre der Roten Hilfe Was tun wenn es brennt?. Eine gute und humorvolle Einführung zum Verhalten bei Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung gibt RA Vetter in seinem gut einstündigen Vortrag
In Rostock sind mindestens acht DemonstrantInnen in Schnellverfahren zu Haftstrafen von bis zu 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Mehr als 1000 Menschen wurden in Gewahrsam genommen. Die Gefangenensammelstellen werden von den AnwältInnen als "Käfighaltung" beschrieben. (Legal Team)
Im Gegensatz zu den Durchsuchungen im Vorfeld der G8-Proteste haben die Massenfestnahmen und Verurteilungen bisher kaum Protest hervorgerufen. Diesliegt auch an der weitgehenden Distanzierung und Denunziationsbereitschaft eines Teils des Vorbereitungskreises. Die berechtigte Kritik an unverantwortlichen und nicht vermittelten Aktionen wurde grotesk übertrieben. Demo-Anmelder Monty Schädel verstieg sich sogar dazu, Vergleiche mit den rassistischen Angriffen auf Flüchtlinge und Einwanderer in Rostock-Lichtenhagen zu ziehen. Es bleibt zu hoffen, dass sich viele Gruppen möglichst schnell von diesem Anfall akuter Distanzitis erholen. Jenseits der verschiedenen Positionen zu militantem Widerstand sowie verkürzter Kapitalismus- und verlängerter Antisemitsmuskritik brauchen die Verurteilten unsere Solidarität. Deshalb informiert euch angesichts der noch kommenden Prozesse und checkt die Websites der Ermittlungsausschüsse und der Roten Hilfe
Erklärung der autonomen antifa [f] zum Distanzierungstango und dem "umsganze-Block" in Heiligendamm
Linker Widerstand wird sich nicht in "Gut" und "Böse" spalten lassen Presseerklärung der Antifaschistischen Linken Berlin (ALB)
Brief an Peter Wahl zu Distanzierung (ALB)
Information des Legal Teams über die noch Inhaftierten (10.6.2007)
Die Gefangenen von Heiligendamm (13.6.2007)
Bundeskoordination Internationalismus (BuKo) wendet sich gegen die "künstliche Ausdifferenzierung des Widerstands" und fordert "Schluss mit der aufgesetzten Gewaltdebatte"
das OLG München hat David Goldner am 14. Mai vom Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§86a StGB) freigesprochen. Das AG Garmisch-Patenkirchen hatte zu 60 Tagessätzen a 10 € verurteilt, weil er im Jahr 2006 in Mittenwald Flyer für das Buch "Feindaufklärung und Reeducation" dabei hatte. Auf dem Cover sind Islamisten zu sehen, die den Hitler-Gruß zeigen. Hagalil
Bereits im März diesen Jahres war die Kriminalisierung von Antifaschisten wegen durchgestrichener und zerschlagener Hakenkreuze gescheitert. Artikel
40 Wohnungen und Läden Linker Projekte ließ die Bundesanwaltschaft am 9. Mai in Hamburg, Berlin und Bremen von der Polizei durchsuchen. Darunter waren die Räume der Antifaschistischen Linken Berlin, Libertad, dem Bildarchiv Umbruch und dem Internetprojekt So36.net in Berlin sowie die Rote Flora in Hamburg. Mit den Durchsuchungen sollen die radikaleren Teile des Anti-G8-Spektrums eingeschüchtert und weiter ausspioniert werden.
Zuammenfassender
Bericht von den Durchsuchungen und den Protesten dagegen auf Indymedia
Video der Berliner Pressekonferenz zu den Durchsuchungen
Präventivstaat in Aktion (Telepolis)
"Erst schlagen, dann fragen" (Anti-Nazi-Koordination)
Bundesweite Razzien gegen Anti-G8-Strukturen (Rote Hilfe)
Wir kriegen euch alle! (Jungle World Thema mit 4 Artikeln)
Am 14. April 2007 demonstrierten mehr als 1.000 Menschen gegen die Vorratsspeicherung der Telekommunikation und Online-Durchsuchungen sowie gegen Videoüberwachung. Die meisten DemonstrantInnen waren aus der IT- und OpenSource-Scene. Bericht und Demokritik
Durchgestrichene und zerschmetterte Hakenkreuze dürfen weiterhin verwendet werden, wenn die ablehnende Haltung zum Nationalsozialismus "eindeutig und offenkundig" ist. Dies hat der BGH am 15 März 2007 verkündet. Das LG Stuttgart hatte dies anders gesehen und den Geschäftsführer des Versandhandels nix-gut wegen des Verkaufs von Anti-Nazi-Symbolen verurteilt.FAZ, Zeit, epd
Siehe auch: Repression gegen Antifaschisten
Der VGH hat das Berufsverbot gegen den Antifaschisten Michael Csaszkóczy am 14. März 2007 für rechtswidrig erklärt. Sein Verhalten im Referendariat ist nicht genügend berücksichtigt worden. Seine Tauglichkeit für den Schuldienst muß nun neu geprüft weden.
Staatweb Mannheim, SWR, Rote Hilfe, Komitee gegen Berufsverbote
Wegen der Verwendung "verfassungswidriger Kennzeichen" wurde David Goldner am 10.Januar 2007 vom AG Garmisch-Patenkirchen zu 60 Tagessätzen a 10 € verurteilt. Er hatte in Mittenwald Flyer für das Buch "Feindaufklärung und Reeducation" dabei gehabt, auf denen Islamisten den Hitler-Gruß zeigen. Berichte bei Radio Lora und Zeitspiegel (BR)
Wie bereits in dem Urteil des LG Stuttgart wegen des Vertriebs durchgestrichener Hakenkreuze des Versandhandels nix-gut wurde auch hier ein Antifaschist für die kritische Verwendung eines NS-Symbols bestraft. In beiden Fällen stehen noch Berufungs- bzw. Revisionsverfahren an.
Im August 206 war ein Antifaschist vom LG Berlin freigesprochen worden, der das "Good Night White Pride" Symbol getragen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem antirassistischen und antifaschistischen Symbol eine Aufforderung zur Gewalt sehen wollen. Turn it down
Das Landgericht Stuttgart hat am 29. September 2006 den Geschäftsführer des Versandhandels nix-gut für den Vertrieb von durchgestrichenen Hakenkreuzen bestraft. Das Hakenkreuz sei auch dann verboten, wenn es in offensichtlich antifaschistischer Weise verändert genutzt werde. Auch in diesem Fall führe das Tragen von Anti-Hakenkreuzen zu einer schleichenden Gewöhnung an das verfassungswidrige Symbol. Der Verurteilte hat Revision gegen diese Skandalurteil eingelegt. Es widerspricht auch der bisherigen obersten Rechtsprechung.
Wegen
der "Gefahr des Gewöhnungseffekts" - Anti-Nazi-Symbole
sind verboten. (SZ vom 30.9.2006)
Geldstrafe
für Händler mit Anti-Nazi-Symbolen (FAZ vom 29.9.2006)
"Gegen Nazis" ist
gegen das Recht (FTD vom 29.9.2006)
Die Klage der Anti-Nazi-Koordination (ANK) gegen die Auflagenverfügung zur Demonstration gegen die Nazi-WG in Butzbach-Hochweisel wurde am 26.Juni 2006 vom Verwaltungsgericht Gießen abgewiesen. Die ANK will jetzt Berufung gegen dieses Urteil einlegen.
Erklärung der ANK zum Urteil und zur Prozesseröffnung
Am 20. Juni 2001 hatten 13.000 Menschen online gegen die Abschiebepraxis der Lufthansa demonstriert und damit den Zugriff auf den Server für ein bis zwei Stunden erheblich verlangsamt. Danach hatte die Polizei das Dritte Welt Haus durchsucht. Der Anmelder der Website von Libertad war für den Aufruf zur Online-Demonstration angeklagt und vom Amtsgericht Frankfurt wegen "Nötigung" zu 90 Tagessätzen verurteilt worden. Dieses Urteil wurde am 22. Mai 2006 vom OLG aufgehoben und der Genosse von Libertad freigesprochen. Das OLG stellte eindeutig fest, dass die Online-Demonstration keine Gewalt und auch keine Nötigung mit einem empfindlichen Übel darstellte. Heise
Mit einem Transparent "Freiheit stirbt mit Sicherheit! Hessen vorn: Abschiebung. Folter. Überwachung" und einem Flyer protestierten AntifaschtistInnen gegen die geplanten "Sicherheits"-politischen Verschärfungen zur WM bei einer Podiumsdiskussion der Frankfurter Rundschau im Südbahnhof am 5. April.
Presserklärung der autonomen antifa [f], FR-2
Die antifaschistische Website rotes-hall ist wieder online. Die KriPo Schwäbisch Hall hatte die Sperrung der Website durch den Provider am 16. Februar 2006 veranlaßt. Den Genossinnenund Genosssen aus Schwäbisch-Hall wird Beleidigung und Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern des Staatsschutzes und der Ordnungsbehörde vorgeworfen.
Die Polizei in der Wetterau versucht Druck gegen einen volljährigen Antifaschisten aufzubauen, indem sie sich mit seinen Eltern über dessen Zukunft "sorgt".
Erklärung des Betroffenen
Am 27. August durchsuchte die Berliner Polizei Wohnungen, Büros und die Läden des Antifaversands Red-Stuff sowie des APABIZ . Als Vorwand nahm sie den Aufruf den NPD-Wahlkampf zu behindern. Außerdem stürmte die Polizei eine Antifa-Party, auf der es gegen NPD-Altpapier einen Freidrink geben sollte. Dies wurde von der Staatsanwaltschaft als Aufforderung zu Sachbeschädigung gewertet.
Weitere Infos dazu gibt es bei der ALB
Gegen den ehemaligen Mitangeklagten Marco H. wurde Beugehaft wegen Aussageverweigerung verhängt. Weiteren ZeugInnen droht dasselbe.
Soligruppe Magdeburg
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt war die Durchsuchung des Café ExZess im Januar rechtswidrig. Es lagen keinerlei Anhaltspunkte für eine Straftat vor, da das verfassungswidrige Kennzeichen (Hakenkreuz und SS-Uniform) eindeutig nicht der Fortführung einer verbotenen Organisation zum Ziel hatte. Die Durchsuchung war mit der einer Fotomontage Erika Steinbachs in SS-Uniform, mit der zu einer Demonstration gegen das revanchistische Zentrum gegen Vertreibungen zum 9. November aufgerufen wurde, begründet worden.
Erklärung des Ex zum Gerichtsbeschluss
Überarbeitete Erklärung des Ex zur Durchsuchung
In Heidelberg haben am 23. Oktober 2004 nach Angaben der veranstaltenden Antifaschistische Initiative Heidelberg ( AIHD ) etwa 1.000 Menschen gegen das Berufsverbot gegen Michael Csaszkóczyl. Er darf nicht unterrichten, weil ihm vom baden-württembergischen Kultusministerium die Mitgliedschaft in der AIHD vorgeworfen wird.
ainfos , Solidaritätskommitee gegen Berufsverbote , bei der AIHD gibt's Fotos , und Redebeiträge von AIHD und Rote Hilfe , weitere Fotos bei Antifa-Saa r
Der antifaschistische Roma Mario Bango wurde am 17. August 2004 im Berufungsverfahren vom Obersten Gerichtshof der Slowakei zu zehn Jahren Haft wegen "versuchten Mordes" verurteilt. Er hatte sich gegen den Angriff eines rechtsradikalen Rassisten gewehrt und diesen dabei tödlich verletzt. Bericht zum Verfahren auf Indymedia
Seit mehr als drei Jahren sitzt der Mario Bango in Haft, weil er sich und seine Familie im März 2001 gegen einen rassistisch motvierten Angriff von Nazis verteidigt hat. Bei der Abwehr des Angriffs wurde ein Nazi tödlich verletzt. Die Kampagne " Free Mario " setzt sich für die Freilassung des jungen Roma ein. Infos gib es beim Antifaschistischen Infoblatt.
Über diesen skandalösen Fall sollte auf keinen Fall vergessen werden, dass Roma in vielen Staaten Osteuropas immer wieder körperlich angegriffen werden. Häufig können sie sich nicht wehren, weil sie wissen, dass große Teile der Bevölkerung und der Behörden Behörden auf Seiten der Angreifer Partei beziehen..
Informationen zur Situation von Roma in Europa gibt es bei Europian Roma Information Center und beim Roma National Congress
Zur Siuation der Roma in Frankfurt und Deutschland beim Förderverein Roma und beim ROM e.v.
Am Morgen des 11. März hat die Polizei die Wohnung eines Antifaschisten in Frankfurt durchsucht. Vorwand war ein angeblicher Tritt gegen einen Polizisten bei der Demonstration am 9. November. Der Betroffene wertet die Durchsuchung auch als Versuch ihn einzuschüchten, seine Lautsprecheranlage nicht bei der Antifademonstration am 3. April zur Verfügung zu stellen
Erklärung des Betroffenen
Am 21. Januar wurden das Café Exzess und eine Privatwohnung von der Polizei durchsucht.
weitere Informationen
Der Anmelder der Antifa-Demo in Bruchköbel am 10. Mai 2003 hatte am 27. Januar - dem offiziellen Holocaust-Gedenktag - ein Verfahren, weil er angeblich die Auflagen des Ordnungsamtes nicht eingehalten hatte. Ihm wurde ein Abweischen von der Demoroute vorgeworfen sowie dass er nicht gegen "Vermummung" eingeschritten sei. Nachdem der Prozess zunächst im Konfettiregen untergegangen war, musste die Anklage dann wegen offensichtlicher Widersprüche fallengelassen werden.
Prozessbericht und -Erklärung auf Indymedia
Am 16. Dezember wurden die Urteile im magdeburger 129a-Prozess verkündet. Daniel erhielt zwei und Marco zweieinhalb Jahre Knast. Carsten wurde freigesprochen. Die Aufhebung der Haftbefehle gegen die drei Genossen am 21. November hatte vorsichtige Hoffnungen auf eine Freispruch gemacht.
Weitere Infos bei der Soligruppe Magdebur
Im Herbst 2002 hatte die damalige Antifaschistische Aktion Berlin (AAB) ein "Fahndungsplakat" herausgegeben, auf dem prügelnde Polizisten gezeigt wurden. Sinn der Aktion war die Anonymität der Prügler zu durchbrechen und die Forderung nach Kennzeichnungspflicht der PolizeibeamtInnen publik zu machen. Dafür ist nun der Pressesprecher der Antifaschistischen Linken Berlin (ALB) wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht angeklagt.
Unter dem Motto "Linke Politik verteidigen! Freiheit für Marco, Daniel und Carsten und alle politischen Gefangenen!" haben etwa 2.500 Menschen am 25. Oktober in Magdeburg demonstriert
Presseerklärung und weitere Infos bei der Soligruppe Magdeburg
Bildbericht auf Indymedi
Am Morgen des 14.08.2003 wurden die Wohnungen dreier Mitglieder der Antifaschistischen Aktion Bad Homburg durchsucht.
Zur Begründung diente der Vorwurf der "üblen Nachrede" - gegen Nazis! Dabei wurden mehrere PC's, Disketten und CD's beschlagnahmt. Vor allem wurden die Druckvorlagen für eine antifaschistische Demonstration zum Jahrestag der Befreiung von Auschwitz im Januar diesen Jahres in Friedrichsdorf-Köppern gesucht.
Aus Protest gegen die Kriminalisierung antifaschistischer Aktivitäten wurden am Mittwoch dem 20. August Polizeipräsidium und Amtsgericht in Bad Homburg besucht.
Erklärung der Homburger Antifas
Fotos zur Aktion auf Indymedia
Am 4. Mai 2002 soll sie ein mit mehreren Nazis besetztes Auto angegriffen und dabei den Offenbacher Neonazi Marc Jonza verletzt haben. Der angeblich Geschädigte und ein weiterer als Zeuge benannter Nazi blieben der Verhandlung fern und die beiden verbliebenen Zeugen der Anklage gaben eine etwas wirre Schilderung der Vorfälle, so dass der Richter das Verfahren nach 90 Minuten einstellte.
Am 9. Juli wurde ein Verfahren gegen zwei Teilnehmer des letzten Grenzcamps eingestellt. Die beiden waren im Anschluß an die Besetzung des SPD-Büros (wg Genua) in der S-Bahnstation Hauptwache festgenommen worden. Indy
Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat die Gebühren in Höhe von 56 € bestätigt, die 50 AntifaschistInnen für ihre vorläufige "Ingewahrsamnahme" zu bezahlen haben. Mit Gerichtsgebühren haben die betroffenen GenossInnen jetzt 6.000 € am Bein. Solidaritätserklärung der Anti-Nazi-Koordination
Mit Urteilsverkündung vom 1. Februar 2002 hat das Landgericht Frankfurt alle Teile einer Verfügung aufgehoben, mit der Lufthansa im November 2001 die Nutzung eines Kleinbusses mit der Aufschrift "Lufttransa Deportation Class" im öffentlichen Raum hat untersagen lassen.
Presseerklärung von "Kein Mensch ist illegal!"
Weitere Informationen
Die beiden sind der Mitgliedschaft in den Revolutionären Zellen angeklagt. Sie sollen insbesondere an mehreren bewaffneten Aktionen gegen die deutschen Abshchiebehörden und ihre Vollstrecker teilgenommen haben. In seiner Erklärung bekennt sich Rudolph Schindler zu einem Teil der ihm vorgeworfenen Taten und widerlegt zahlreiche Behauptungen des Kronlügners Tarek Mouslis.
Informationen über den aktuellen Prozeßverlauf
Auch Axel Haug ist nach einer Einlassung frei, während Harald Glöde inzwischen in Aussageerzwingungshaft zu sitzen scheint.
Kritik an den Aussagen von Klaus Viehmann
Das hessische Innenministerium hat am 21.11.2001 auf Veranlassung des Bundesinnenministers den "Verein Kurdischer Arbeitgeber e.V." in Frankfurt sowie die Wohnungen von sechs Vorstandsmitgliedern durchsuchen lassen. Die Polizei hat laut heutiger Meldung des Ministeriums "umfangreiches Material sichergestellt", das belegen soll, dass der Verein "eine Unterstützungsorganisation der
verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)" ist.
Presseerklärung von AZADI auf Nadir
Erklärung von Ulla Jelpke auf Hagalil