Zugtreffpunkt: 6:15 Uhr, Frankfurt Hbf, Gl. 8
Am 21. Januar wird sich ein Antifaschist vor dem Fuldaer Landgericht verantworten müssen. Es ist bereits der vierte Prozess in Folge. Die Staatsanwaltschaft fordert ein Strafmaß in Form einer Geldstrafe von 2250€, zusammengesetzt aus 75 Tagessätzen a 30 €. In Zeiten zunehmender Repression gegen Antifaschist*innen ist solch eine Nachricht zwar keine Seltenheit, absurd wird es jedoch, wenn man erfährt, wofür der Antifaschist vor Gericht steht: Für das Rufen einer polizei- und rassismuskritischen Demoparole. Im April 2018 wird der 19-jährige Geflüchtete Matiullah J. von einem Polizisten im Fuldaer Münsterfeld erschossen. Relativ schnell wurde im Anschluss der Schütze von der Fuldaer Staatsanwaltschaft aufgrund von „Notwehr“ freigesprochen. Viele Fragen zum Verlauf und zur Verhältnismäßigkeit des Einsatzes blieben unbeantwortet und die Stimmen einer kritischen Öffentlichkeit von der osthessischen Presse und Politik im Keim erstickt. Ein Jahr später war es daher einigen Aktivist*innen wichtig, auf den Fall Matiullah und auf rassistische Polizeigewalt im Allgemeinen durch eine Demonstration aufmerksam zu machen.
Im Anschluss der Demo wurden nicht nur die Veranstalterin, sondern auch mehrere Demonstrationsteilnehmer*innen mit massiver Repression überzogen. Neben Anzeigen wegen Beleidigung und meineidigen Aussagen, kam es sogar zu einer Hausdurchsuchung aufgrund eines kritischen Facebook-Kommentars! Der nun angeklagte Antifaschist wird nun vor Gericht gezerrt, weil sich anwesende Polizisten durch die Parole „Bullen morden, der Staat schiebt ab, das ist das gleiche Rassistenpack!“ in ihrer Ehre verletzt fühlen.
Zwar wurde der Angeklagte erstinstanzlich im Dezember 2020 freigesprochen, so legte die Fuldaer Staatsanwaltschaft gleich Revision gegen dieses ein. Nach einem Revisionsprozess beim Oberlandesgericht Frankfurt entschied dieses, einen dritten Prozess am Fuldaer Amtsgericht anzusetzen. Innerhalb dessen wurde der Antifaschist für schuldig gesprochen, die Geldstrafe allerdings innerhalb einer zweijährigen Frist zur Bewährung ausgesetzt (sog. Verwarnung auf Strafvorbehalt). Doch auch mit diesem Urteil gab sich die Fuldaer Staatsanwaltschaft nicht zufrieden und legte abermals Rechtsmittel ein.
Aufgrund dieses blinden Verfolgungswahns gegen Linke seitens der Fuldaer Staatsanwaltschaft kommt es am 21. Januar 2022 nun zum vierten Prozess wegen des Rufens einer Demoparole!
Vor dem Hintergrund, dass die Fuldaer Justiz in den letzten Jahren neonazistische Straftaten mit niedrigen Geldstrafen belegte, oder sie im Fall eines gewaltsamen Angriffs auf einen Antifaschisten vor dem Fuldaer Kaufland, gleich gar freisprachen, ist verständlich, wo für die Fuldaer Justiz der Feind steht. Wir sagen: Schluss mit der Repression gegen Antifaschist*innen! Der bisherige Umgang entbehrt jeglicher Verhältnismäßigkeit – er ist pure Schikane, um antifaschistische Politik zu kriminalisieren und mundtot zu machen. Das lassen wir uns nicht gefallen!
Kommt am 21. Januar 2022 zum Landgericht Fulda und setzt mit uns ein Zeichen gegen Repression!