Heute vor einem Jahr wurde der Kassler Neonazi Stephan Ernst durch das Oberlandesgericht Frankfurt wegen des Mordes am Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld wird eine mögliche Sicherheitsbewahrung nach Ende der Haftstrafe vorbehalten.
In der Nacht auf den 2. Juni 2019 erschoss Ernst mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe auf Lübcke, der auf seiner Terrasse in Wolfhagen-Istha starb. Zwei Wochen später wurde Stephan Ernst in seinem Wohnhaus in Kassel festgenommen, nachdem Ermittler seine DNA-Spur auf dem Hemd von Lübcke fanden. Im Juni 2020 begann das Gerichtsverfahren gegen Ernst und den Mitangeklagten Markus Hartmann. Auch er saß zu dieser Zeit in Untersuchungshaft, da ihm vorgeworfen wurde Beihilfe zum Mord geleistet zu haben.
Stephan Ernst war zudem angeklagt, einen Mordversuch gegen Ahmed I. verübt zu haben. Dieser wurde am 6. Januar 2016 unvermittelt von einer Person auf einem Fahrrad heimtückisch mehrmals mit einem Messer in den Rücken gestochen. Der Anschlag verfehlte nur knapp eine lebenswichtige Arterie, er wurde schwer verletzt und der Messerangriff hat bis heute gravierende Auswirkungen auf sein Leben, welches für ihn durch den Angreifer zerstört wurde. Nach Ernst Festnahme 2019 wandte Ahmed I. sich an die Ermittler, damit sein Fall nochmals untersucht wird. Im Prozess sagte ein Experte für DNA-Spuren aus, dass ein bei Stephan Ernst gefundenes Messer DNA Spuren mit Merkmalen enthalte, welche teilweise dem Betroffenen I. zugeordnet werden konnten. Für den Mordversuch an Ahmed I. wurde Stephan Ernst nicht verurteilt.
Auch Markus Hartmann, welcher während des laufenden Verfahrens aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, kam mit einer milden Strafe davon. Für ihn von Vorteil waren die Verstrickungen Ernst‘, welcher verschiedene Angaben zum Tatablauf machte und sich somit unglaubwürdig machte. Er wurde von dem Vorwurf der Beihilfe zum Mord freigesprochen. Für den unrechtmäßigen Besitz einer Dekowaffe erhielt er 18 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und befindet sich derzeit auf freiem Fuß. In den Morgenstunde am Tag der Urteilsverkündung wurde sein Auto mit Magdeburger Kennzeichen erfreulicherweise abgefackelt.
Zum weiter lesen:
Indymedia Artikel zum angezündeten Auto.