Der Artikel ist schon am 22. Februar bei der Roten Hilfe erschienen, wir veröffentlichen ihn aber noch mal, da wir den Eindruck haben, dass es nicht genug Leute mitbekommen haben. Es schadet sicherlich nie, sich mit der Repression auseinanderzusetzen und noch mal den Flyer zu lesen!

Anquatschversuch in Frankfurt!

Flyer zum Thema

Letzte Woche kam es in Frankfurt auf offener Straße zu einem Anquatschversuch durch zwei Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz Hessen. Der Anquatschversuch wurde abgewehrt und es wurde nicht auf die Gesprächsversuche eingegangen. Oft gibt es mehrere Anquatschversuche in einem überschaubaren Zeitraum. Der beste Schutz ist diese abzublocken und das Vorgefallene kurzfristig zu veröffentlichen.

Hier noch ein paar allgemeine Hinweise:
Lass dich nicht verrückt machen – Anquatschversuche haben wenig mit dem eigenen Verhalten zu tun. Sie haben einfach bestimmte „Schablonen“, wen sie zu welchem Zweck anquatschen, in die du ihrer Ansicht nach rein passt. Im Prinzip kann es jede*n treffen. Spekulationen über die Hintergründe des Versuchs helfen den Repressionsbehörden. Dennoch sollte dir bewusst sein, dass du vor und nach einem Anquatschversuch im Blick der Behörden stehst. In der Regel sind es Mitarbeiter*innen des Verfassungsschutzes, die dich ansprechen. Sie haben sich über dich informiert, dich beobachtet und nutzen das gewonnene Wissen, insbesondere vermeintlichen persönliche Schwachstellen/Schwierigkeiten, um psychischen Druck auszuüben, dir zu drohen oder dich einzuschüchtern.

Oft werden junge Menschen angequatscht, in der Annahme, dass diese einfacher zu beeinflussen seien, gut vernetzte Personen oder welche, die nicht super sichtbar in Strukturen aktiv sind. Wichtig ist zu wissen, dass keinerlei Mitwirkungspflicht besteht. Es muss nicht einmal eine wahrheitsgemäße Angabe darüber gemacht werden, ob mensch die Person ist, für die sie eine*n halten. Du musst nicht mit ihnen reden und sie haben keine rechtlichen Sanktionsmittel gegen dich in der Hand. Aus einer Ablehnung können also keine juristischen Nachteile entstehen, im Gegenteil, sie ist die einzig richtige Reaktion!


Eine zeitnahe Veröffentlichung des Anquatschversuchs verhindert, dass sich Anquatschversuche gegenüber derselben Person wiederholen und schützt vor anderen Nachteilen, wie der Umsetzung der Drohungen. Zudem kann eine Veröffentlichung andere sensibilisieren und ermutigen, eigene Erfahrungen ebenfalls öffentlich zu machen. Die Zielsetzung solcher Versuche kann ganz unterschiedlich sein: tatsächlich Informant*innen anwerben, Einschüchterung oder auch einfach Unruhestiftung. Wie damit umzugehen ist, ist jedoch immer gleich: Ablehnen und nichts sagen! Je klarer und deutlicher geäußert wird, dass kein Interesse besteht, desto besser stehen die Chancen, nicht nochmal angesprochen zu werden. Außerdem ist es wichtig, dein Umfeld zu informieren und den Vorfall zeitnah im Anschluss zu veröffentlichen (dafür reicht eine grobe Beschreibung des zeitlichen und örtlichen Ablaufs und eine Personenbeschreibung).

Wenn ihr von einem Anquatschversuch betroffen seid, wendet euch an eure Rote-Hilfe-Ortsgruppe oder andere lokale Antirepressionsstrukturen. Schreibt uns per Mail oder kommt zu in den Beratungsabend!