In einem vor vier Jahren auf Youtube veröffentlichten Interview tischt Klaus Maurer dem Fragesteller die typischen Reichsbürger-Ideen auf: Deutschland sei rechtlich noch immer kein souveräner Staat, sondern eine „schwerstkriminelle Organisation“: Die auf Firmenrecht fußende „Staatssimulation“ sorgt demnach seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges dafür, „dass das Besatzungsrecht niemals endet“.
Obwohl der Mann so unverhohlen auftrat und als führender Kopf der extremistischen Bewegung gilt, war er bis in die jüngste Zeit als psychiatrischer Gerichtsgutachter in mehreren Bundesländern gut im Geschäft. Auf eine Kleine Anfrage der Linken im Landtag hat Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) nun offiziell bestätigt: Rund 2.000 Mal kam der Mann hierzulande zum Einsatz, vor allem im Auftrag der Amtsgerichte Offenbach und Frankfurt.
Laut Poseck hat das Landesamt für Verfassungsschutz inzwischen eine Warnung über den Gutachter herausgegeben. Die Linke, die Posecks Antwort am Mittwoch veröffentlichte, stellt das bei weitem nicht zufrieden. Sie hält es für bedenklich, dass es so weit kommen konnte. Die Warnung sei viel zu spät und erst auf medialen und politischen Druck hin erfolgt.
Linke: Warum sind Warnungen verpufft?
Über die Aktivität Maurers als Gerichtsgutachter hatte der Spiegel im August dieses Jahres erstmals berichtet. Dabei trat zutage, dass das Amtsgericht Offenbach bereits im Herbst 2020 misstrauisch geworden war. „Es muss dringend geklärt werden, warum Warnungen des Amtsgerichts Offenbach in der Justizverwaltung verpufft sind“, forderte am Mittwoch Christiane Böhm, Landtagsabgeordnete und neue Landesvorsitzende der Linken.
Dazu heißt es aus dem Justizministerium: Die Warnung sei keineswegs verpufft. Das Amtsgericht habe nicht berichtet. Anders als seit 2018 vorgeschrieben, sei weder der Verfassungsschutz noch der Staatsschutz über den Reichsbürgerverdacht informiert worden.
Die Oppositionspolitikerin Böhm hält der Landesregierung zudem vor, dass auch der Hamburger Verfassungsschutz schon vorher vor Maurer warnte. Außerdem ist es für sie unverständlich, dass der Gutachter der hessischen Justiz und den Sicherheitsbehörden nicht früher auffiel. Hessens Verfassungsschutz sei entweder nicht in der Lage, die Neonazi- und Reichsbürgerszene zu beobachten. „Oder er ist nicht bereit, Warnungen zu solchen Personen herauszugeben“, sagte Böhm.
Buchveröffentlichung änderte nichts
Drei Jahrzehnte lang war der Reichsbürger als Gutachter aktiv. An die 1.200 Mal kam er laut Minister Poseck in Hessen auch noch nach 2012 als Gutachter zum Einsatz. Dabei trat er in dem besagten Jahr öffentlich mit einem Buch in Erscheinung, das den für die Reichsbürger-Ideologie bekenntnishaften Titel trägt: „Die BRD-GmbH“. In den vergangenen zwei Jahren erhielt er laut Spiegel allein in Frankfurt immer noch 35 Aufträge und er sei bei der Landesärztekammer registriert.
Der Reichsbürger erstellte seine Gutachten in Betreuungsverfahren. Darin geht es um die Frage, ob beeinträchtigten Menschen ein gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt wird. Nach einer Auflistung des Justizministeriums erhielt der Mann in Offenbach 1.236 und in Frankfurt 615 Aufträge. Am Amtsgericht in Friedberg waren es 101 Verfahren, in Langen (Offenbach) zehn, in Michelstadt (Odenwald) zwei sowie in Hanau und Büdingen (Wetterau) jeweils eines.
Am Frankfurter Amtsgericht hieß es im August: Man habe erst kürzlich von den extremistischen Auffassungen Maurers erfahren. Richterinnen und Richter habe man „entsprechend sensibilisiert“.
Ministerium verweist auf richterliche Unabhängigkeit
Ob der umstrittene Gutachter noch anderweitige Beziehungen zu öffentlich-rechtlichen Stellen hatte oder hat, konnte laut Poseck noch nicht geklärt werden. Das Justizministerium weist jegliche Verantwortung für die Gutachter-Beauftragung kategorisch zurück. Die von der Verfassung garantierte richterliche Unabhängigkeit gilt demnach auch bei der Bestellung von Sachverständigen.
Direkt eingreifen darf das Ministerium deshalb nach eigenen Angaben auf keinen Fall. Man könne „ausschließlich den Informationsaustausch zwischen den Gerichten unterstützen“, heißt es in der Antwort auf die Linken-Anfrage.
Das heißt nach Darstellung von Justizminister Poseck, der bis zu seinem Amtsantritt im Mai Präsident des die Landesverfassung hütenden Hessischen Staatsgerichtshofs war: Er und sein Haus können auch nicht entscheiden, dass der unter Reichsbürger-Verdacht stehende Gutachter nicht mehr zum Einsatz kommt. Die Beauftragung sei Sache der Gerichte, die Zulassung als eine Frage des Berufsrechts Angelegenheit der Landesärztekammer.
Reichsbürger-Fall mit Gerichten erörtert
Aus dem Ministerium heißt es gleichzeitig, der Reichsbürger-Fall sei aber mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Gerichte erörtert worden. Wenn es Grund zu gravierenden Zweifeln an der Eignung eines Gutachters gibt, etwa wegen mangelnder Verfassungstreue, sollen das die Gerichte erfahren. Dann sollen sie selbst entscheiden, inwieweit die jeweiligen Richter informiert werden.
Die kritische Anfrage der Linken richtet den Blick auch auf die Frage, wie mit den von Maurer erstellten Gutachten in den hochsensiblen Betreuungsfällen umgegangen werde. Auch hier gilt laut Poseck: Das werden ganz alleine die unabhängigen Betreuungsgerichte entscheiden.
Alles weitere geheim
Was wussten die hessischen Verfassungsschützer überhaupt über den Reichsbürger? Warum warnten sie nicht, wie die Kollegen in Hamburg, früher vor ihm? Dazu soll hinter verschlossenen Türen mehr zu erfahren sein – und zwar in der geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtags. In der Kommission sitzen Abgeordnete der schwarz-grünen Koalition sowie von SPD und FDP. Wegen des Widerstands der CDU hat die Linke keinen Sitz.
Linken-Abgeordnete Böhm fordert anlässlich des Falls von Poseck eine „Generalrevision“ des gesamten Gutachterwesens. Es komme „oft genug zu nicht sachgerechten Gutachten“. Die daraus resultierenden richterlichen Entscheidungen hätten oft tiefgreifende Folgen für die Betroffenen bis hin zu einer Unterbringung in einem Heim. Die Menschen seien in vielen Fällen weder finanziell noch organisatorisch in die Lage, sich zu wehren.
Es handelt sich um einen Artikel der Hessenschau.
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