Heute startete der Prozess gegen die Neonazis um Leon Ringel, Eric Krempler, Maximilian Andreas und Bastian Adam. Adam stammt aus dem hessischen Rotenburg (Fulda). Wir berichteten im April 2022 über deren Festnahmen und im Mai 2023 über die Anklage gegen „Knockout 51“. Bei Libertad Media findet sich eine Zusammenfassung des ersten Prozesstages. Während des bis zum Ende des Jahres terminierten Prozesses wird Bastian Adams, wie schon Stephan Ernst, von Mustafa Kaplan vertreten. Er verteidigte bereits Stephan Ernst.
Jena. Am heutigen Montag, den 21. August 2023, begann der erste Prozesstag im Verfahren gegen die Angeklagten Leon R., Bastian A., Maximilian A. und Eric K. am Oberlandesgericht Jena. Die Bundesanwaltschaft hatte ursprünglich Anklage gegen mehrere Mitglieder der rechtsextremistischen Vereinigung „Knockout 51“ erhoben. Die Angeklagten sahen sich schweren Vorwürfen ausgesetzt, darunter die Gründung einer inländischen kriminellen und terroristischen Vereinigung.
Die Anklageschrift legte den Beschuldigten verschiedene Straftaten zur Last, darunter gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch, versuchte Gefangenenbefreiung und Verstöße gegen das Waffenrecht. Besonders Leon R., dem als vermeintlichem Rädelsführer, wurden zusätzlich weitere Vergehen wie gefährliche Körperverletzung sowie Verstöße gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen.
Jedoch ließ das Gericht die Anklage wegen einer terroristischen Vereinigung nicht zu, was zur Folge hatte, dass die Bundesanwaltschaft die heute verlesene Anklage auf eine kriminelle Vereinigung reduzierte. Trotz dieser Reduzierung blieben die schweren Vorwürfe gegen die Angeklagten bestehen.
Während der Verlesung der Anklageschrift traten mutmaßliche zusätzliche belastende Details zutage. Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Jahr 2022 mit zwei Autos nach Erfurt gefahren zu sein und vor dem autonomen Zentrum auf und abgefahren zu sein. Hierbei soll laut Bundesanwaltschaft das Ziel gewesen sein, linke Aktivisten zu provozieren und damit Angriffe auf sich, die die Angeklagten als Rechtfertigung für potenziell tödliche Gewalt im Sinne der Notwehr nutzen könnten.
Insbesondere Leon R. wird beschuldigt, ein Beil mitgeführt zu haben, das als potenzielle Waffe bei Auseinandersetzungen dienen könnte. Zusätzlich wurde bekannt, dass Leon R. laut Zeugenaussagen gesagt haben soll, er wolle mit dem Beil linke Aktivisten „zerhacken“. In der Gerichtsverhandlung kam der weitere Vorwruf, dass Leon R. auch einen 3D-Drucker erworben hätte, um eine Maschinenpistole zu drucken. Berichten zufolge sollen wesentliche Teile dieser illegalen Waffe bereits fertiggestellt worden sein. Beim Versuch komponenten für die Munition zu erwerben, sei er allderings gestoppt wurden. Weiterhin wurde bekannt, dass er eine Salutwaffe zu einer scharfen Waffe umgebaut haben soll.
Die Kernaktivitäten der kriminellen Vereinigung sollen Kampfsport, die Errichtung eines sogenannten „Nazikiezes“ in Eisenach sowie die Einschüchterung von Linken, Ausländern und Drogenkonsument*innen sein. Die Trainings sollen im sogenannten „Fliederhaus“ in Eisenach stattgefunden haben. Dieser Ort diente nicht nur als Trainingsstätte, sondern es wurden offenbar auch Baußmaßnahmen durchgeführt, um linke Aktivisten bei potenziellen Angriffen in eine Falle zu locken.
Alle Angeklagten ließen durch ihre Verteidiger mitteilen sich nicht zu den Vorwürfen äußern zu wollen. Für den kommenden Prozesstag am 28. August kündigte Leon R. allerdings ein allgemeines Statement an. Im Prozess fanden sich neben zahlreichen Medienvertreter*innen, kritischen Prozessbeobachter*innen auch die Familie von Leon R. sowie Neonazis ein. So war unter anderem der Dortmunder Neonazi Steven Feldmann, welcher sich als rechter Influenzer betätigt anwesend.