Uns erreichte folgender Aufruf zu den Gegenprotesten:
Nach dem Gerichtsbeschluss vom 12. Februar verspürt die AfD Oberwasser und hat „alle interessierten Bürger“ eingeladen, an ihrem politischen Aschermittwoch in der Kulturhalle Rödermark teilzunehmen. Wie bekannt, werden sich am Aschmittwoch, dem 14. Februar, um 17 Uhr etliche Rödermärkerinnen und Rödermärker auf dem Rathausplatz in Ober-Roden zusammenfinden, um zu erörtern, ob und wie sie dieser Einladung folgen und wie sie ihren Unmut gegen die AfD-Politik bekunden können und wie diesem braunen Treiben entgegengewirkt werden kann
Zu den Hintergründen (FFH):
Politischer Aschermittwoch des AfD-Ortsverbandes in der Kulturhalle Rödermark. Nach einer Klage der Partei hat das Gericht jetzt entschieden, dass die Veranstaltung stattfinden darf.
Erst letzte Woche hatte die Stadt Rödermark beschlossen, den Politischen Aschermittwoch nicht zuzulassen und den Nutzungsvertrag gekündigt – jetzt hat sich die AfD aber doch durchgesetzt.
Veranstaltung erst letzte Woche abgesagt
Die Stadt begründete ihre ursprüngliche Entscheidung mit vermeintlich falschen Angaben. Der Veranstalter sei nicht wie angemeldet der AfD-Ortsverband Rödermark, sondern der AfD-Kreisverband Offenbach-Land – wodurch der örtliche Charakter der Veranstaltung nicht mehr gewahrt wäre.
Hiergegen hat sich der AfD-Ortsverband mit seinem Eilantrag gewendet. Dem hat das Darmstädter Verwaltungsgericht jetzt stattgegeben.
Politischer Aschermittwoch darf doch stattfinden
Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, der Ortsverband habe einen kommunalrechtlichen Anspruch auf Benutzung der Kulturhalle Rödermark glaubhaft gemacht. Die Stadt Rödermark hingegen könne sich nicht auf die ausgesprochene Kündigung des Mietvertrags berufen. Die Täuschung, die dem AfD-Ortsverband vorgeworfen wurde, sei nicht unbedingt erkennbar. Es gebe außerdem keine Hinweise auf mögliche Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten.