Bundesverfassungsgericht Auslieferung von Maja T. nach Ungarn war unzulässig

Die Blitzauslieferung Majas vergangenen Sommer war unzulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun geurteilt. Maja wurde demnach unrechtsmäßig nach Ungarn entführt und wartet dort nun auf ihren „Prozess“.

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