Das Asylbewerberleistungsgesetz ist verfassungswidrig!

Das Bundes­verfassungs­gericht hat das aktuelle AsylbLG für ver­fas­sungs­widrig er­klärt, in dem Flücht­lingen etwa 40% weniger Geld als in den dürf­tigen Hatz-IV-Sätzen gewährt wird. Die Summe war seit 1993 nicht erhöht worden. Das Gericht stellte fest, dass ein menschen­würdiges Existenz­minimum ein Menschen­recht ist und nicht nur Deut­schen zu­steht. Es darf auch aus migra­tions­poli­tischen Gründen nicht rela­tiviert werden. BVG

Flücht­lings­orga­nisa­tio­nen begrüßten das Urteil, forderten aber zugleich die Ab­schaf­fung des diskri­minie­renden AsylbLG. Die zwangs­weise Unter­bring­ung in Lagern, Lebens­mittel­pakete und andere Sach­leis­tun­gen sowie die Resi­denz­pflicht, mit der Flücht­linge gezwungen werden, in dem ihnen zuge­wie­senen Land­kreis zu blei­ben müssen abge­schaft werden. Bayrischer Flüchtlingsrat, PRO ASYL

Zu den tödlichen Folgen der deut­schen Flücht­lings­politik hat die Anti­rassis­tische Initia­tive Berlin eine Doku­menta­tion erstellt, die jetzt auch als DVD erhältlich ist.

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