Das Bundesverfassungsgericht hat das aktuelle AsylbLG für verfassungswidrig erklärt, in dem Flüchtlingen etwa 40% weniger Geld als in den dürftigen Hatz-IV-Sätzen gewährt wird. Die Summe war seit 1993 nicht erhöht worden. Das Gericht stellte fest, dass ein menschenwürdiges Existenzminimum ein Menschenrecht ist und nicht nur Deutschen zusteht. Es darf auch aus migrationspolitischen Gründen nicht relativiert werden. BVG
Flüchtlingsorganisationen begrüßten das Urteil, forderten aber zugleich die Abschaffung des diskriminierenden AsylbLG. Die zwangsweise Unterbringung in Lagern, Lebensmittelpakete und andere Sachleistungen sowie die Residenzpflicht, mit der Flüchtlinge gezwungen werden, in dem ihnen zugewiesenen Landkreis zu bleiben müssen abgeschaft werden. Bayrischer Flüchtlingsrat, PRO ASYL
Zu den tödlichen Folgen der deutschen Flüchtlingspolitik hat die Antirassistische Initiative Berlin eine Dokumentation erstellt, die jetzt auch als DVD erhältlich ist.