Die Lufthansa hat am 1. August mitgeteilt, dass sie die für den 2. August geplante Abschiebung des somalischen Flüchtlings Abdilahi Abdirahman Mohamed nach Malta nicht durchführt. Er soll nun am 2. August um 12:40 von München aus abgeschoben werden. Die für den 2. August am Flughafen Frankfurt geplante Kundgebung ist deshalb gestrichen.
Am nächsten Dienstag, dem 2. August 2011, soll der somalische Flüchtling Abdilahi Abdirahman Mohamed mit dem Lufthansa-Flug LH 1274 über den Frankfurter Flughafen nach Malta abgeschoben werden (Abflugszeit 9:30 Uhr). Nachdem ein erster Abschiebeversuch am letzten Montag dadurch verhindert werden konnte, dass Abdilahi sich weigerte ins Flugzeug einzusteigen und die Lufthansa daraufhin seine Mitnahme verweigerte, will die zuständige Ausländerbehörde ihn nun zum letztmöglichen Zeitpunkt in Begleitung der Bundespolizei nach Malta abschieben.
Abdilahi kam im November 2008 auf der Suche nach Schutz nach Europa. Auf der Flucht vor dem Bürgerkrieg in Somalia überquerte er in einem Boot das Mittelmeer und gelangte über Malta in die EU. Doch statt einen sicheren Ort zum Leben zu finden, wurde er in Malta, wie alle Flüchtlinge, die dort einen Asylantrag stellen, inhaftiert. Er blieb ein Jahr lang in einem maltesischen Detention Centre unter katastrophalen humanitären Bedingungen eingesperrt. Als Abdilahi auch nach seiner Entlassung in Malta keine andere Zukunftsperspektive fand als ein provisorisches Leben in einem Lager der UNHCR, floh er weiter nach Deutschland.
Doch Abdilahi kann hier keinen Asylantrag stellen und soll nun abgeschoben werden, weil Malta im Rahmen der Dublin II-Verordnung als Land der ersten Einreise in die EU gilt und demnach für sein Asylverfahren zuständig ist. Flüchtlinge, die in solchen Ersteinreiseländern ihre Fingerabdrücke abgeben mussten, können innerhalb einer Überstellungsfrist von 6 Monaten aus anderen EU-Staaten rücküberstellt werden. Dabei bleibt aber oftmals unberücksichtigt, ob die Betroffenen in den Ersteinreiseländern den nötigen Flüchtlingsschutz erhalten oder ob sie dort Haft, Perspektivlosigkeit oder die weitere Abschiebung befürchten müssen.
Abdilahi möchte hier bleiben und endlich in Ruhe leben können. Weder in Malta noch in Somalia sieht er eine Lebensperspektive für sich. Dass die Bundesrepublik Menschen mit somalischem Hintergrund nach Malta abschiebt und sich dem Flüchtlingsschutz entledigt, während Menschenrechtsgruppen darauf hinweisen, dass die Behandlung von Flüchtlingen in Malta nicht den internationalen Menschenrechten entspricht, und während über Hilfe angesichts von Bürgerkrieg und Hungerkatastrophe in Ostafrika diskutiert wird, ist schlichtweg zynisch. Der Abschiebungstermin am 2.8.2011 ist für Abdilahi entscheidend, weil an diesem Tag seine Überstellungsfrist nach Malta endet. Ein erneuter Abbruch der Abschiebung würde daher bedeuten, dass Abdilahi in Deutschland bleiben könnte und hier Zugang zu einem Asylverfahren bekommen müsste.
Wir rufen für den Dienstag zu einer Kundgebung mit anschließender Demo im Terminal des Frankfurter Flughafens auf, um die Passagiere des Lufthansafluges nach Malta über die Abschiebepraxis der Airline zu informieren und die Abschiebung noch zu stoppen.
Aktionsbündnis gegen Abschiebungen Rhein-Main