Abschiebung von Abdilahi Abdirahman Mohamed verhindern!

Ich möchte nicht nach Malta zurückkehren. Lieber möchte ich sterben“

(Aussage von Abdilahi Abdirahman Mohamed im Rahmen seiner Haftprüfung am 28.7.2011 vor dem Amtsgericht Weißenburg)

Lufthansa verweigert Abschiebung von Abdilahi Abdirahman Mohamed nach Malta - neuer Abschiebeflug über München mit Air Malta

Die Lufthansa hat am 1. August mitgeteilt, dass sie die für den 2. August geplante Abschiebung des somalischen Flüchtlings Abdilahi Abdirahman Mohamed nach Malta nicht durchführt. Er soll nun am 2. August um 12:40 von München aus abgeschoben werden. Die für den 2. August am Flughafen Frankfurt geplante Kundgebung ist deshalb gestrichen!

Der Beschwerdebrief gegen die Abschiebung sollte nun an Air Malta gefaxt werden
Fax-Nr.: 069 21655681

Kontaktadressen von Air Malta

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Bestürzung habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie beabsichtigen Abdilahi Abdirahman Mohamed am Dienstag, den 2.8.2011 mit dem Lufthansa-Flug 1274 nach Malta abzuschieben. Dies ist bereits der zweite Abschiebeversuch, nachdem sich Abdilahi beim ersten Versuch dagegen wehrte, ins Flugzeug zu steigen.

Abdilahi kam im November 2008 über Malta nach Europa – auf der Suche nach Schutz, denn in Somalia herrscht ein blutiger Bürgerkrieg. Doch statt einen sicheren Ort zum Leben zu finden, wurde er bei seiner Ankunft in Malta – wie alle Flüchtlinge, die dort einen Asylantrag stellen – inhaftiert und blieb ein Jahr lang in einem Detention Centre eingesperrt. Nach seiner Entlassung fand er in Malta keine andere Zukunftsperspektive als ein provisorisches Leben ohne Arbeitserlaubnis in einem offenen UNHCR-Lager, in dem er sich mit 15 anderen Personen ein Zelt teilen musste. Deshalb floh er weiter nach Deutschland. Die sog. Dublin II-Verordnung regelt jedoch, dass das erste Land der Einreise in der EU für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist. Alle Flüchtlinge, deren Einreise in dem jeweiligen Land registriert wird, können aus anderen EU-Staaten dorthin zurückgeschoben werden. Dabei bleibt oft unberücksichtigt, ob die Betroffenen in den Ersteinreiseländern den nötigen Flüchtlingschutz erhalten oder ihnen dort Haft, unzureichende Versorgung und weitere Abschiebung droht.

Abdilahi möchte hier bleiben – und endlich in Ruhe leben können. In einer eidesstattlichen Erklärung hat er geschrieben:

Ich habe große Angst nach Malta abgeschoben zu werden und verstehe nicht, warum mein Asylgesuch dort abgelehnt wurde. Nach Somalia kann ich auch nicht zurück, da die Mitglieder der Biyamaal, der Clan, zu dem ich gehöre, dort vom Al-Shabab-Clan gezwungen werden, für sie zu kämpfen. Wer sich weigert, wird umgebracht. Ich bin mir sicher, dass ich getötet werden würde, wenn ich nach Somalia zurückgehen müsste. Ich bitte die deutsche Regierung inständig meine Asylgründe zu prüfen, denn weder in Malta noch in Somalia habe ich eine Zukunftsperspektive.

Ich bitte Sie daher darum, von der Beförderung von Herrn Abdilahi abzusehen und kündige zudem an, dass ich, sollte dies dennoch geschehen, von weiteren Flugbuchungen bei der Lufthansa absehen werde.

Mit freundlichen Grüßen,

 

Abschiebung von Abdilahi Abdirahman Mohamed verhindern! Dublin II-Abschiebungen stoppen! Aufruf des Aktionsbündnis gegen Abschiebungen Rhein-Main

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